§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der consult4it GmbH, Tabakfabrik – Factory300, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Managed Workplace, Managed Infrastructure, Managed Odoo, Beratung und Automatisierung sowie damit verbundene Leistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich (Unternehmer gem. § 1 UGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt nach Maßgabe des jeweils vereinbarten Service-Pakets IT-Dienstleistungen, die im Angebot oder der Auftragsbestätigung im Einzelnen beschrieben sind. Dies umfasst je nach Vereinbarung insbesondere:
- Managed Workplace: Verwaltung und Betrieb von Endgeräten, Microsoft 365-Umgebungen, Endpoint Security, Helpdesk und Support
- Managed Infrastructure: Betrieb und Überwachung von Servern, Netzwerken, Firewalls sowie Backup- und Wiederherstellungsservices
- Managed Odoo: Hosting, Einrichtung, Betrieb, Updates und Support von Odoo ERP-Instanzen
- Beratung und Automatisierung: IT-Strategieberatung, Prozessanalyse, Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
§ 3 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Leistungserbringung und Verfügbarkeit
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik. Sofern keine ausdrückliche Service Level Agreement (SLA) schriftlich vereinbart wurde, gilt folgendes:
- Reaktionszeit bei kritischen Störungen: innerhalb von 4 Stunden während der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr, ausgenommen österreichische Feiertage)
- Reaktionszeit bei nicht kritischen Störungen: innerhalb des nächsten Werktags
- Angestrebte Verfügbarkeit für Hosting-Leistungen: 99 % monatlich, gemessen ohne geplante Wartungsfenster
Geplante Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber rechtzeitig, in der Regel mit mindestens 48 Stunden Vorlauf, angekündigt und soweit möglich außerhalb der Kerngeschäftszeiten durchgeführt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Service-Paket. Monatliche Pauschalbeträge werden jeweils zu Beginn des Leistungsmonats in Rechnung gestellt. Einmalige Leistungen (Einrichtung, Projekte, Beratung) werden nach Abschluss oder nach vereinbartem Projektfortschritt fakturiert.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen.
§ 6 Preisanpassungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Pauschalpreise mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen, insbesondere bei wesentlicher Änderung von Lizenz-, Infrastruktur- oder Personalkosten. Stimmt der Auftraggeber der Preisanpassung nicht zu, ist er berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Berechtigungen und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er benennt einen fachlich geeigneten Ansprechpartner für die Koordination. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und können gesondert verrechnet werden.
§ 8 Nutzungsrechte und Drittlizenzen
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Software Dritter einsetzt (z.B. Microsoft, Odoo, Veeam, Cisco), gelten für diese die jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für seinen Nutzungsumfang erforderlichen Lizenzen zu halten. Der Auftragnehmer unterstützt bei der Beschaffung, ist aber nicht für Lizenzkonformität des Auftraggebers verantwortlich.
Ergebnisse aus Beratungs- oder Entwicklungsleistungen (Konzepte, Konfigurationen, Dokumentationen) werden mit vollständiger Bezahlung zur Nutzung überlassen, verbleiben jedoch im Eigentum des Auftragnehmers, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei – insbesondere Geschäftsdaten, technische Konfigurationen, Zugangsdaten und Kundendaten – geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für die Dauer von fünf Jahren.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Mitarbeitenden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, den AVV vor Beginn der Leistungserbringung zu unterzeichnen.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und der Höhe nach auf den Wert der innerhalb der letzten zwölf Monate erbrachten Leistungen (netto) beschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäß durchgeführter und dokumentierter Datensicherung zur Wiederherstellung entstanden wäre.
Für Drittleistungen (z.B. Microsoft 365, Odoo Cloud, externe Rechenzentren) haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen seiner tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten.
§ 12 Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf Umständen beruhen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (höhere Gewalt), einschließlich Naturkatastrophen, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Ausfall von Vorleistungen Dritter. Die betroffene Partei hat die andere unverzüglich zu informieren.
§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
Managed-Service-Verträge (Workplace, Infrastructure, Odoo) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt, sofern im Angebot nicht anders angegeben, drei Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich (per Brief oder E-Mail) gekündigt werden.
Beratungs- und Projektverträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung, sofern kein laufendes Betreuungsverhältnis vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug gerät und nach Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen ausgleicht.
§ 14 Datenmigration bei Vertragsende
Nach Kündigung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende eine Datensicherung in einem gängigen Format zur Verfügung. Anschließend werden alle Kundendaten auf den Systemen des Auftragnehmers gelöscht. Eine darüber hinausgehende Migrationshilfe kann gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden.
§ 15 Abtretung
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte übertragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber weiterhin verantwortlich.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Linz, Österreich, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des UGB ist.
§ 17 Salvatorische Klausel und Schriftform
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
consult4it GmbH
Tabakfabrik – Factory300, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz
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